Das B.M.S. Office Center erbringt für Mieter diverse Leistungen auf der Grundlage dieses Vertrages. Neben den Vereinbarungen über die Miete von Räumen und Arbeitsplätzen werden auch gesonderten Vereinbarungen für bestimmte Dienstleistungen getroffen. Für beide gelten die nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des B.M.S. Office Centers als vereinbart. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters sind für das B.M.S. Office Center nur verbindlich, wenn sie vom B.M.S. Office Centers ausdrücklich anerkannt wurden.
§ 1 Gebrauchsüberlassung von Räumen und Arbeitsplätzen
1. Der Anspruch des Mieters auf Übergabe der Räume und Arbeitsplätze entsteht erst   nach Leistung der im Vertrag vereinbarten Sicherheit.
2. Ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung ist der Mieter zu einer Nutzungsänderung nicht berechtigt.
3. Sofern die Servicevereinbarung eine festgelegte Anzahl freier Raumstunden beinhaltet, ist der Mieter ohne Zuzahlung berechtigt, den Raum für die im Vertrag angegebenen Stunden im Monat nach vorheriger Terminvereinbarung zu benutzen.
Weitere Nutzungsstunden werden gemäß der gültigen Preisliste zusätzlich berechnet. Nicht genutzte Stunden verfallen ersatzlos.
4. Das B.M.S. Office Center ist berechtigt, dem Mieter bei Bedarf ohne Angabe von Gründen einen anderen Büroraum oder Arbeitsplatz vergleichbarer Größe im Objekt zur Verfügung zu stellen. Die Änderung der Raumzuweisung ist dem Mieter durch das B.M.S. Office Center 30 Tage im Voraus bekannt zu geben. Ein Anspruch auf Überlassung eines oder mehrerer bestimmter Büroräume besteht nicht.
5. Der Mieter ist nicht berechtigt, bauliche Veränderungen in den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten vorzunehmen. Auch Veränderungen der Tapete, des Anstriches oder des Bodenbelages bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch das B.M.S. Office Center. Das Aufstellen und Anschließen elektrischer oder gasbetriebener Geräte ist grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung durch das B.M.S. Office Center. Namensschilder dürfen ausschließlich an den hierzu vom B.M.S. Office Center vorgesehenen Flächen für den Mieter vom B.M.S. Office Center in deren Einheitsausführung angebracht werden. Gestaltung und Materialauswahl obliegt dem B.M.S. Office Center. Die Entgeltberechnung erfolgt gemäß jeweils gültiger Preisliste.
6. Der Mieter verpflichtet sich, keine explosiven oder leicht entzündlichen Stoffe in den Räumen zu lagern. Jegliche Art der Tierhaltung ist untersagt.
7. Der Mieter bestätigt durch seine Unterschrift unter das Abnahmeprotokoll die Anerkennung des protokollierten Zustandes der Räume. Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages die Räume in demselben Zustand wieder zu übergeben. Schönheitsreparaturen obliegen allein dem Mieter. Die Wiederherstellung des Zustandes bei Übergabe (gemäß Protokoll) darf ausschließlich von den vom B.M.S. Office Center benannten Fachfirmen im Auftrage des Mieters durchgeführt werden. Die Arbeiten müssen bis zum Rückgabetag abgeschlossen sein. Einer gesonderten Aufforderung zur Durchführung der Schönheitsreparaturen bedarf es nicht.
8. Der Mieter erhält bei Vertragsbeginn gegen eine Kaution eine von ihm gewünschte Anzahl von Zugangskarten oder Schlüssel, auf denen alle Türen einprogrammiert sind, die er zur Benutzung der von ihm gemieteten Räume öffnen muss. Außerdem erhält er Schlüssel zu den Möbeln, die zu seinem Mietumfang gehören. Den Empfang bestätigt er mit seiner Unterschrift. Er ist verpflichtet, die Zugangskarten oder Schlüssel sorgfältig aufzubewahren und die Nutzung durch unberechtigte Personen zu verhindern. Der Verlust einer Zugangskarte oder Schlüssel`s ist dem B.M.S. Office Center unverzüglich anzuzeigen, um die Karte oder den Schlüssel gegen unberechtigten Zugang sofort zu sperren. Sollten bei  Vertragsschluss nicht sämtliche ausgehändigten Zugangskarten und Schlüssel zurückgegeben werden, entfällt die jeweilige Kaution.
9. Bei Beendigung des Vertrages ist das Büro in einem solchen Zustand zu übergeben, dass eine sofortige Nachfolgenutzung möglich ist. Sollte durch nicht ordnungsgemäße Übergabe eine Nutzung nicht unverzüglich möglich sein, ist der Mieter verpflichtet, den Ausfallschaden zu ersetzen. Eventuelle Renovierungskosten sind vom Mieter zu zahlen.
10. Schäden in den Räumen sind vom Mieter unverzüglich beim B.M.S. Office Center anzuzeigen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Reparaturen selbst anzuordnen oder durchzuführen. Die Auftragserteilung gegenüber einer Fachfirma hat ausschließlich durch das B.M.S. Office Center zu erfolgen. Bezüglich etwaiger durch den Mieter verursachter Schäden ist dieser gegenüber dem B.M.S. Office Center in Höhe der zu erwartenden Kosten gemäß Kostenvoranschlag einer Fachfirma vorschusspflichtig.
11. Gegenstände, die der Mieter in die Büroräume einbringt, sind nicht durch das B.M.S. Office Center versichert; für Verlust und Beschädigungen haftet der Mieter selbst. An den eingebrachten Gegenständen entsteht für das B.M.S. Office Center ein Pfandrecht für alle bestehenden und zukünftigen Forderungen aus diesem Vertrag.
12. Der Mieter verpflichtet sich, vor Einzug in die Räumlichkeiten eine Betriebs- bzw. Bürohaftpflichtversicherung abzuschließen, die Personen und Sachschäden abdeckt, die durch seinen Geschäftsbetrieb verursacht werden. Der Versicherungsschutz muss auch die Schäden umfassen, die eigene Mitarbeiter des Mieters bei der dienstlichen Verrichtung verursachen. Auf Verlangen des B.M.S. Office Centers hat der Mieter den Abschluss der Haftpflichtversicherung nachzuweisen.
13. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Nutzung der Räume zu überlassen. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch das B.M.S. Office Center.
14. Verstößt der Mieter gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen, so ist das B.M.S. Office Center zur sofortigen, fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Nach der fristlosen Kündigung ist der Mieter nicht berechtigt, das Büro weiter zu nutzen; die Anwendbarkeit des § 545 BGB ist abbedungen. In diesem Falle werden seine Zugangskarten gesperrt und/oder die Schlüssel eingezogen.
15. Das Entgelt für die Gebrauchsüberlassung enthält die Verbrauchskosten für Heizung, Wasser und Strom, soweit sie dem für die vereinbarte Nutzung üblichen Maß entsprechen. Erhöhte Verbrauchskosten, die durch die vertragswidrige Nutzung des Raumes entstehen oder auf falsches Heizverhalten zurückzuführen sind, können durch das B.M.S. Office Center zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
16. Sollten Reparaturarbeiten in einem Raum erforderlich werden, ist das B.M.S. Office Center berechtigt, für die Dauer der Reparatur einen anderen Raum zur Verfügung zu stellen, ohne dass der Mieter Schadenersatz geltend machen kann.
17. Der Mieter hat jedes Verhalten zu unterlassen, welches die Nutzung anderer Büros beeinträchtigt, insbesondere Lärm und Geruch zu vermeiden. Falls der Mieter oder seine Besucher in den Büroräumen rauchen, sind die Türen geschlossen zu halten. Verstöße gegen diese Vorschrift berechtigen das B.M.S. Office Center nach vorheriger Abmahnung zur fristlosen Kündigung.
18. Der Mieter hat mit Ablauf der Mietzeit alle von ihm eingebrachten Gegenstände auf eigene Gefahr aus den Räumen des B.M.S. Office Centers zu entfernen. Unterbleibt die Entfernung, kann das B.M.S. Office Center eine Lagergebühr von 40 € je angefangenen Tag verlangen. Gegenstände von geringem Wert, die der Mieter nach Beendigung des Vertrages in den Räumen belässt, kann das B.M.S. Office Center auf dessen Kosten einlagern und nach Ablauf von vier Wochen entsorgen lassen, soweit der Mieter seiner Pflicht zur Räumung nicht nachkommt.
§ 2 Telefon und Internet
1. Die Komponenten der Telekommunikation werden vom B.M.S. Office Center ausgewählt und bereitgestellt. Das B.M.S. Office Center haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, die Haftung für Folgeschäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall ist die Haftung des B.M.S. Office Centers beschränkt auf einem Betrag in Höhe von 500 € pro Schadensfall. Störungen sind schriftlich beim B.M.S. Office Center zu melden.
2. Der Mieter kann eine beliebige Anzahl von IP-Telefonpaketen mieten. Der Preis je Paket wird vom B.M.S. Office Center festgelegt (siehe Preisliste) und kann bei veränderten Konditionen des Providers mit einer Ankündigungszeit von vier Wochen angepasst werden. Das IP-Telefonpaket umfasst die Bereitstellung der Rufnummer, eine Abfragestelle an der Zentrale sowie eine Nebenstelle mit Apparat im Büro. Statt des bereitgestellten Apparates kann der Mieter auch ein eignes IP-Telefon anschließen, das die notwendigen technischen Merkmale besitzt und für dessen Einrichtung er selbst zuständig ist. Beim der Geschäftsadresse umfasst das Telefonpaket die Bereitstellung der Rufnummer sowie die Abfragestelle in der Zentrale.
3. Für Telefongespräche in das deutsche Festnetz ist eine Flatrate eingeschlossen. Gespräche in Mobilfunknetze und ins Ausland werden per Einzelnachweis monatlich abgerechnet und vom Konto des Mieters abgebucht. Der Preis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste.
4. Pro IP-Telefonpaket erhält der Mieter einen freien Internetzugang mit Flatrate. Dafür wird ihm vom B.M.S. Office Center eine IP-Adresse zugeordnet.
5. Kosten, die durch Klärung von Unstimmigkeiten der Telefonabrechnungen und der Telefonanlage entstehen, trägt der Mieter, sofern diese auf sein Fehlverhalten zurückzuführen sind.
6. Eine 100-%ige Verfügbarkeit der Telekommunikation kann nicht gewährleistet werden.
§ 3 Telefonservice
1. Das B.M.S. Office Center kann für den Mieter Telefongespräche in dem von ihm gewünschten Namen entgegennehmen, sofern er die Rufumleitung auf die Zentrale aktiviert hat. Die Kosten für die Einrichtung der Rufnummer sowie die monatlichen Anschluss- und Sprechgebühren sind in der monatlichen Miete enthalten.
2. Bei Büro-Mietern werden die Telefonate von Anrufern automatisch durchgestellt. Bei Rufumleitung auf die Zentrale bzw. bei Geschäftsadressen-Mietern beinhaltet der Telefonservice das Notieren des Namens, der Rufnummer und das Weiterleiten per Email.
3. Im Telefonservice ist nicht das Entgegennehmen von Aufträgen, Anfragen, die Aufnahme von Informationen u. ä. enthalten. Diese Serviceleistungen werden gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.
§ 4 Faxservice über den zentralen Faxanschluss
1. Die Pauschale für den Faxservice umfasst die Bereitstellung der zentralen Faxnummer für Faxeingang und -ausgang; die Übermittlung von Telefaxsendungen wird zusätzlich gemäß Preisliste in Rechnung gestellt.
2. Die Entgegennahme von Faxsendungen erfolgt über den zentralen Faxanschluss. Eingehende Faxsendungen werden im Briefkasten des Mieters deponiert.
3. Die Übermittlung von Faxsendungen umfasst die Übermittlung an die vom Mieter auf der Sendung deutlich sichtbar notierte Telefaxnummer. Jede Übersendung wird pro Seite gemäß der Preisliste berechnet, soweit diese mit höchstens drei Wählversuchen gelingt. Sollten weitere Versuche notwendig sein, werden diese mit Sekretariatszeit nach Aufwand berechnet. Die Übermittlung wird abgebrochen, soweit vom Empfängertelefaxgerät drei Versuche als nicht erfolgreich angegeben werden.
4. Es obliegt dem Mieter, die erfolgreiche Übermittlung des Faxes zu prüfen und ggf. erneut zu veranlassen.
5. Mit der Ablage einer eingegangenen Faxsendung im Briefkasten des Mieter gilt der Brief als an diesen übergeben; für ein Abhandenkommen übernimmt der B.M.S. Office Center nach diesem Zeitpunkt keine Haftung.
§ 5 Firmensitz
Der Mieter nutzt die Anschrift des B.M.S. Office Centers auf seinem Briefbogen und auf seinen sonstigen Geschäftsunterlagen sowie zur Gewerbeanmeldung bzw. GmbH-Gründung.
§ 6 Postservice
1. Postserviceleistungen werden innerhalb der Geschäftszeit von Montag bis Donnerstag von 08:00 - 17:00 Uhr und Freitag von 08:00 - 16:00 Uhr, jedoch nicht an Wochenenden und Feiertagen erbracht.
2. Enthalten sind die tägliche Postannahme und der tägliche Postausgang im unten angegebenen Umfang.
3. Die Postannahme enthält die Entgegennahme der Post und die Verteilung in die Mieterbriefkästen. Nicht enthalten sind die Benachrichtigung und das Öffnen der Posteingänge sowie das Eingangsstempeln des Briefes. Nachnahmesendungen werden vom B.M.S. Office Center nicht angenommen, es sei denn, der Mieter übergibt dem B.M.S. Office Center im Voraus den Nachnahmebetrag. Postzustellungsurkunden, Mahnbescheide, etc. können vom B.M.S. Office Center aus rechtlichen Gründen nicht ohne besondere Vollmacht  und Haftungsfreistellung  entgegen genommen werden. Der Zusteller erhält bei Abwesenheit des Mieters einen Hinweis auf dessen Privatanschrift.
4. Der Postausgang umfasst den Einwurf einfacher Briefe in einen Briefkasten. Nicht enthalten sind das Wiegen und Frankieren der Postausgänge. Dies wird auf Wunsch durch das Personal vom B.M.S. Office Center durchgeführt und nach tatsächlichem Zeitaufwand je Postausgang abgerechnet.
5. Eine Haftung vom B.M.S. Office Center für Schäden, die durch eine verspätete Absendung der Post entstehen, ist ausgeschlossen, soweit die Post innerhalb von drei Werktagen nach Übergabe an das Personal vom B.M.S. Office Center in einen Postkasten eingeworfen wird; innerhalb dieser Frist gilt die Post als durch das B.M.S. Office Center unverzüglich weitergeleitet. Soweit eine in diesem Sinne unverzügliche Weiterleitung unterbleibt, haftet das B.M.S. Office Center nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Absendung als Einschreiben / Wertbrief / Einschreiben mit Rückschein durch Abgabe in der Poststelle wird gesondert gemäß der Preisliste nach Zeitaufwand berechnet. Die Haftung ist auch insoweit auf die Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatzes beschränkt.
6. Soweit der Mieter Ansprüche gegen das B.M.S. Office Center wegen des Verlustes von Posteingängen geltend machen will, trägt er die Beweislast dafür, dass der Posteingang das B.M.S. Office Center erreicht hat.
7. Wird auf Wunsch des Mieters das Wiegen und Frankieren der Postausgänge übernommen, haftet das B.M.S. Office Center nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden.
8. Soweit auf Wunsch des Mieters das Datieren und Öffnen der Post übernommen wird, haftet das B.M.S. Office Center nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Schäden, die durch eine nicht zutreffende Datierung der Post eintreten. Nach Öffnung wird für die Vollständigkeit des Posteingangs keine Haftung übernommen.
§ 7 Möbel - und Büroausstattungspaket
1. Sofern der Mieter vom B.M.S. Office Center Gegenstände zur Gebrauchsüberlassung erhält, ist er nicht berechtigt, die Gegenstände aus dem Büro zu entfernen, zu veräußern, zu übereignen oder zu beleihen. Im Falle von Vollstreckungsmaßnahmen durch Dritte hat er auf die Eigentumsrechte des B.M.S. Office Centers hinzuweisen und das B.M.S. Office Center unverzüglich zu benachrichtigen.
2. Die Gegenstände sind vom Mieter pfleglich zu behandeln und nach Vertragsschluss in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie zur Verfügung gestellt wurden. Beschädigungen werden auf Kosten des Mieters vom B.M.S. Office Center beseitigt.
3. Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst Reparaturen an den zur Verfügung gestellten Gegenständen durchzuführen oder zu veranlassen. Alle Mängel sind dem B.M.S. Office Center unverzüglich anzuzeigen; für Schäden, die durch das Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige entstehen, haftet der Mieter. Der Mieter ist verpflichtet, dem B.M.S. Office Center nach vorheriger Anmeldung jederzeit den Zugang zu den Räumen zu dem Zweck zu gestatten, um den Zustand der Büroausstattung und -einrichtung zu überprüfen.
§ 8 Zusätzliche Serviceleistungen
1. Das B.M.S. Office Center bietet neben den o. g. Serviceleistungen weitere Dienstleistungen an, die in einem gesonderten Dienstleistungsvertrag geregelt werden. Dieser Dienstleistungsvertrag ist an den Mietvertrag gekoppelt, kann aber separat davon geschlossen und teilgekündigt werden. Die jeweils gültigen Preise für die zusätzlichen Serviceleistungen sind auf der Website des
B.M.S. Office Centers veröffentlicht.
2. Die Abrechnung der zusätzlich in Anspruch genommenen Serviceleistungen erfolgt nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand, und zwar in Zeiteinheiten, monatlich gesondert.
3. Eine Übernahme von Guthabenzeiten bzw. -telefonaten in den nächsten Monat hinein ist nicht möglich.
§ 9 Erhöhung der Kosten für Serviceleistungen
1. Die Preise für die monatlichen Pauschalen (Büro- und Servicepauschalen) erhöhen sich jährlich um 3,5 %, oder um die Steigerung der Lebenshaltungskosten, sofern der Index stärker als 3,5% gestiegen ist. Damit werden Preissteigerungen im Bereich der zur Verfügung gestellten Leistungen, Personalkosten sowie Miete und Mietnebenkosten ausgeglichen.
2. Die Erhöhung der Preise tritt automatisch jeweils zum 01. Januar des neuen Jahres in Kraft. Eine gesonderte Mitteilung ist nicht erforderlich.
§ 10 Zahlungsmodalitäten
1. Die Nutzungspauschale für die Räumlichkeiten sowie die Pauschale für die Serviceleistungen sind jeweils im Voraus bis zum dritten Werktag des laufenden Monats zu zahlen. Eine Minderung ist nur möglich, wenn der Mieter den Mangel einen Monat im Voraus schriftlich angezeigt und dem B.M.S. Office Center die Möglichkeit zur Abhilfe eingeräumt hat.
2. Der Abrechnungsbetrag für die in Anspruch genommenen Dienstleistungen wird für den jeweils abgelaufenen Monat in Rechnung gestellt. Der Verzug tritt ohne Mahnung ein.
3. Der Mieter leistet bei Vertragsunterzeichnung eine Sicherheitsleistung in Höhe des Zweifachen der vertraglich vereinbarten monatlichen Gebühren (Miete, Telefon, Servicepauschale). Bei nachträglicher Leistungssteigerung und/oder Anhebung der monatlichen Gebührensätze erhöht sich die zu hinterlegende Sicherheitszahlung entsprechend. Die Sicherheitszahlung wird nicht verzinst. Sie dient ausschließlich zur Sicherung etwaiger Ansprüche des B.M.S. Office Centers. Eine Aufrechnung durch den Mieter gegen ausstehende Beträge ist ausgeschlossen. Bis zur Zahlung der Sicherheitsleistung steht dem B.M.S. Office Center ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
4. Der Mieter erteilt dem B.M.S. Office Center eine Vollmacht zur Abbuchung der monatlichen Kosten. Wird eine Abbuchungsvollmacht nicht vorgelegt, erhöht sich die nach § 10.3 zu leistende Sicherheitsleistung auf das Dreifache der vertraglich vereinbarten monatlichen Gebühren.
5. Bei Nichteinhaltung des Zahlungszieles ist das B.M.S. Office Center berechtigt, Verzugszinsen im gesetzlichen Rahmen zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadenersatzes bleibt unberührt.
6. Sämtliche dem Mieter genannten und bekannten Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
§ 11 Haftung des B.M.S. Office Centers
1. Das B.M.S. Office Center haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen seiner Mitarbeiter. Diese Haftung ist auf einen Höchstschadenersatzbetrag in Höhe von 25.000 € je Schadensfall begrenzt. Die Haftung für einfache und leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen. Als nur leicht fahrlässig gelten insbesondere das unrichtige Aufnehmen von Namen und Telefonnummern im Rahmen des Telefondienstes sowie Tipp- und Rechenfehler.
2. Das B.M.S. Office Center haftet nicht für solche Schäden, die dem Mieter dadurch entstehen, dass er seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
3. Für Schäden, die aufgrund von Fehlern der durch Provider zur Verfügung gestellten Kommunikationslagen entstehen, haftet das B.M.S. Office Center nur in dem Umfang, in dem auch der Provider haftet.
4. Eine Haftung für Schäden, die auf das Auftreten von Computerviren zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen.
5. Der Mieter stellt das B.M.S. Office Center von jeglicher Haftung frei, wenn auf seinen Wunsch hin Briefe, Nachrichten, Telefaxe u.ä. im Auftrage unterschrieben und/oder dem Adressaten übermittelt werden.
6. Der Mieter ist verpflichtet, einen Schaden, für den er das B.M.S. Office Center ersatzpflichtig machen will, dem B.M.S. Office Center innerhalb von 7 Tagen nach Bekannt werden per Einschreiben gegen Rückschein mitzuteilen.
§ 12 Persönliche Haftung des Kunden
1. Der Mieter haftet persönlich und unbeschränkt für alle Forderungen aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem von ihm unterschriebenen Vertrag.
2. Soweit es sich bei dem Mieter um eine GmbH handelt, haftet der unterzeichnende Geschäftsführer unbeschränkt persönlich neben der GmbH für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Das gleiche gilt für den Fall der GmbH & Co. KG für den unterzeichnenden Geschäftsführer der Komplementär-GmbH. Er übernimmt insoweit die selbstschuldnerische unbefristete Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage.
3. Der Mieter hat jeden Wechsel seines Wohnsitzes unverzüglich gegenüber dem B.M.S. Office Center anzuzeigen. Verstöße gegen diese Anzeigepflicht berechtigen das B.M.S. Office Center zur fristlosen Kündigung des Vertrages.
4. Das B.M.S. Office Center arbeitet mit den Behörden zusammen.

§ 13 Kündigung
Der zwischen dem Mieter und dem B.M.S. Office Center abgeschlossene Mietvertrag wird – soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist - auf unbefristete Zeit abgeschlossen und ist mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende kündbar. Nach einer Mietdauer von einem Jahr verlängert sich die Kündigungszeit auf drei Monate zum Monatsende. Der Vertrag für einzelne Dienstleistungen/Dienstleistungspakete ist mit dem Mietvertrag gekoppelt, kann aber mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende teilgekündigt werden.
Das B.M.S. Office Center ist zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn der Mieter:
1. für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung von mehr als 50% des Raumnutzungsentgeltes im Verzug ist,
2. in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung des Raumnutzungsentgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der das Raumnutzungsentgelt für zwei Monate erreicht,
3. mit dem Entgelt für tatsächlich in Anspruch genommene zusätzliche Dienstleistungen in Verzug gerät und dieser Betrag die Höhe von zwei monatlichen Gesamtdienstleistungs- Pauschalbeträgen übersteigt,
4. trotz vorheriger Abmahnung gegen vertragliche Pflichten verstößt, insbesondere wiederholt in Zahlungsverzug gerät. Zur Kündigung berechtigt insoweit der trotz Abmahnung wiederholte Verzug bezüglich sämtlicher möglicher Forderungen aus diesem Vertrag, insbesondere auch der Verzug bezüglich einmaliger Zahlungen,
5. die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, gegen ihn ein Haftbefehl ergangen ist, Insolvenz über sein Vermögen eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden ist. Für die Abgabe der fristlosen Kündigung genügt die Hinterlegung der schriftlichen Kündigung in das Postfach des Mieters. Die fristlose Kündigung beinhaltet Zutrittsverweigerung zu den Räumlichkeiten, Stilllegung des Telefonanschlusses, Postannahmeverweigerung. Eingehende Zahlungen werden vom B.M.S. Office Center zunächst auf das geschuldete Pauschalentgelt für Dienstleistungen und technische Ausstattung verrechnet. Sodann erfolgt die Verrechnung auf das für die Nutzung der Räumlichkeiten vereinbarte Entgelt. Diese Tilgungsreihenfolge ist für beide Parteien verbindlich. Das Bestehen eines
ungekündigten Nutzungsverhältnisses bezüglich der Räumlichkeiten ist Geschäftsgrundlage der Vereinbarung über die Erbringung von Dienstleistungen und Gebrauchsgewährung an der technischen Ausrüstung. Liegen die Voraussetzungen zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses bezüglich der Raumüberlassung vor, ist das B.M.S. Office Center zur fristlosen Kündigung des gesamten Vertragsverhältnisses berechtigt. Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist das B.M.S. Office Center berechtigt, 70 % des vereinbarten Gesamtpauschalentgeltes für die restliche Vertragslaufzeit ohne weiteren Nachweis als Schadenersatz zu verlangen. Dem Mieter bleibt es unbenommen, den Eintritt eines geringeren Schadens nachzuweisen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadenersatzes bleibt unberührt.
§ 14 Konkurrenzschutz
1. Der Mieter verpflichtet sich, keine Dienstleistungen anzubieten, die mit den vom B.M.S. Office Center angebotenen Leistungen in Konkurrenz stehen.
2. Ein Anspruch auf Konkurrenzschutz zwischen den einzelnen Nutzern innerhalb des Dienstleistungscenters besteht nicht. Das B.M.S. Office Center ist berechtigt, auch Verträge mit mehreren Anbietern identischer Leistungen oder Produkte innerhalb eines Dienstleistungscenters abzuschließen.
3. Der Mieter verpflichtet sich, keine angestellten bzw. freiberuflichen Mitarbeiter vom B.M.S. Office Center während oder unmittelbar im Anschluss an ihre Beschäftigung beim B.M.S. Office Center oder vor Ablauf von 6 Monaten nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses zwischen dem B.M.S. Office Center und dem Mitarbeiter zu beschäftigen bzw. einzustellen. Bei einem Verstoß gegen diese Vereinbarung wird eine Vertragsstrafe von 7.500 € fällig. Die Geltendmachung eines weiteren Schadenersatzes bleibt ausdrücklich vorbehalten.
4. Verstöße gegen die vorgenannten Vereinbarungen berechtigen das B.M.S. Office Center zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
§ 15 Schriftformerfordernis
Sämtliche Vereinbarungen und Erklärungen der Parteien (Vertragsergänzung, -änderung, -streichung, -aufhebung und -kündigung, Genehmigungen etc.) bedürfen der Schriftform. Auch die Abbedingung der Schriftform bedarf zwingend der Schriftform.
§ 16 Salvatorische Klausel
Sollte eine der Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Klauseln. Die unwirksame Klausel soll sodann durch eine Klausel ersetzt werden, welche den wirtschaftlichen Interessen der Parteien und der von ihnen beabsichtigten Regelung möglichst nahe kommt.
§ 17 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Pflichten aus vorstehendem Vertrag ist das B.M.S. Office Center.
2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Glauchau.